Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft die Umsetzung der Energieauditpflicht. Dabei darf der Auditbericht, den ein Unternehmen vorlegen muss, nicht älter als vier Jahre sein (Datum des Abschlussberichtes). Hieraus ergibt sich für die Unternehmen ein individueller Zeitraum für das zweite Energieaudit. In der Regel ist die Durchführung 2019 notwendig.